Alle armutsbetroffenen Menschen sind berechtigt in den Tafeln einzukaufen.
Als armutsbetroffen gilt, wer Leistungen erhält nach:
Auch zu geringes Arbeitseinkommen z.B. bei Großfamilien, eine zu kleine Rente, BAföG – Bezug … und ähnliche Einkommensverhältnisse berechtigen zum Einkauf in den Tafeln. Für den Nachweis genügt der jeweilige Leistungs – oder Einkommensnachweis, geprüft wird vor Ort in den Tafelläden.
Die Vorlage der Bonuscard der Stadt Stuttgart in Verbindung mit einem Lichtbildausweis berechtigt zum Einkauf bei der Schwäbischen Tafel Stuttgart e.V.
Gerne stellen wir Ihnen gegen Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise oder der Bonuscard der Stadt Stuttgart eine Kundenkarte der Schwäbischen Tafel Stuttgart e.V. aus. Dazu benötigen wir ein Lichtbild oder eine Kopie davon.
Mit dieser Kundenkarte können Sie in jedem unserer Standorte einkaufen.
Wo bekommt man die Kundenkarte der Tafel?
Kundenkarten bekommt man zur normalen Öffnungszeit in jedem unserer Tafelläden.